Überprüfung des geforderten Zeitstandzug-Schweißfaktors und der Mindestlebensdauer von Schweißverbindungen aus Polyethylen
Die Richtlinie DVS 2203-4 bewertet Schweißverbindungen aus Thermoplasten anhand des Langzeit-Schweißfaktors, wobei das ergänzende Beiblatt 3 ein Verfahren zur Überprüfung des geforderten Schweißfaktors und der Mindestlebensdauer beschreibt, ohne dass ungeschweißte Bezugsproben erforderlich sind.
Die Richtlinie DVS 2203-4 befasst sich mit der Bewertung der Qualität von Schweißverbindungen aus Thermoplasten anhand des Langzeit-Schweißfaktors. Dieser Faktor hängt maßgeblich von der Güte der Präparation ungeschweißter Bezugsproben ab.
Das Beiblatt 3 ergänzt die Richtlinie DVS 2203-4 und beschreibt ein Verfahren zur Überprüfung des geforderten Schweißfaktors sowie zur Mindestlebensdauer der untersuchten Schweißverbindung. Der Prüfaufwand ist vergleichbar mit dem bisherigen Verfahren zur Bestimmung des Zeitstandzug-Schweißfaktors. Allerdings bietet dieses Verfahren den Vorteil, dass es ohne Prüfung von ungeschweißten Bezugsproben auskommt und zusätzlich Informationen zur Mindestnutzungsdauer von Schweißverbindungen unter individuellen Anwendungsbedingungen liefert.
Der vorliegende Aufsatz enthält Hintergrundinformationen zu den Grundlagen des im Beiblatt 3 der Richtlinie DVS 2203-4 beschriebenen Prüfverfahrens.
JOINING PLASTICS - Fügen von Kunststoffen Heft 1/2007, Seite 52-56