Für Konformitätsaussagen in Prüfberichten gilt die folgende Entscheidungsregel:
Bestanden: Die Messwerte an den geprüften Punkten liegen innerhalb der Toleranzgrenze. Das spezifische Risiko einer falschen Akzeptanz beträgt bis zu 2,5 %. Die Konformitätsaussage ist binär. Es wird von einer normalen Wahrscheinlichkeitsverteilung des Schätzwerts der Messgröße ausgegangen. Für die Risikoberechnung wird das spezifische Risiko angewandt (w = 0, AL = TL). Der Anforderungswert zur Bewertung der Konformität wurde unter Berücksichtigung eines einseitigen Vertrauensniveaus von 97,5 % ermittelt. Die Messunsicherheit ist im Anforderungswert enthalten. Die Anforderungswerte sind in der PAS1075 definiert. Die Erfüllung des Anforderungswerts entspricht auch der Einhaltung der Toleranzgrenzen.
Nicht bestanden: Die Messwerte an den geprüften Punkten liegen außerhalb der Toleranzgrenze.